Allgemeine Geschäftsbedingungen für das „Hagener Management Studium“

Stand: 02/2020

  1. Unter der Dachmarke „Hagener Management Studium“ werden verschiedene weiterbildende Studienprogramme angeboten: das einsemestrige „Hagener Basisstudium Management“, das zweisemestrige „Hagener Zertifikatsstudium Management“, das dreisemestrige „Hagener Abschlussstudium Management“, das drei-, vier- und fünfsemestrige „Hagener Masterstudium Management“ sowie das ein- und zweisemestrige „Hagener Fachstudium Management“. Bei Vorliegen der geforderten formalen Zulassungsvoraussetzungen für die einzelnen Studienprogramme kann das „Hagener Masterstudium Ma­na­ge­ment“ in Stufen studiert werden. Beim Übergang in das nächsthöhere Studienprogramm werden bereits erbrachte Studien-/Prüfungsleistungen sowie das bereits entrichtete Studienentgelt angerechnet.
  2. Das „Hagener Zertifikatsstudium Management“ und das „Hagener Masterstudium Management“ sind wissenschaftliche Weiterbildungsangebote der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft der FernUniversität in Hagen, die in Kooperation mit dem Hagener Institut für Managementstudien e.V. (HIMS) angeboten werden.
  3. Das HIMS ist gemäß Hochschulrecht ein Institut an der FernUniversität in Hagen. Es bereitet als Vertragspartner der FernUniversität in Hagen auf die öffentlich-rechtlichen Prüfungen im Rahmen des „Hagener Management Studiums“ an der Fern­Universität in Hagen vor.
  4. Das erfolgreiche Ablegen der Prüfung zum „Hagener Zertifikatsstudium Management“ wird durch die FernUniversität in Hagen durch die Zeugnisausstellung dokumentiert. Das erfolgreiche Ablegen der Masterprüfung im Rahmen des „Hagener Masterstudiums Management“ wird durch die FernUniversität in Hagen durch die Verleihung des akademischen Grades „Master of Science (M.Sc.)“ dokumentiert.
  5. Zum Ablegen der öffentlich-rechtlichen Prüfungen an der FernUniversität in Hagen ist die Zulassung bzw. Einschreibung zum jeweiligen weiterbildenden Studienprogramm an der FernUniversität in Hagen zwingende Voraussetzung.
  6. Das HIMS vergibt zusätzlich nach erfolgreichem Absolvieren des ersten Semesters im Rahmen des „Hagener Basisstudiums Management“ das HIMS-Zertifikat „Zertifizierte/r Management-Expert/in (Stufe 1) bzw. Certified Management Expert (Basic Level)“ und nach erfolgreichem Absolvieren des zweiten Semesters und somit des „Hagener Zertifikatsstudiums Management“ zusätzlich das HIMS-Zertifikat „Zertifizierte/r Management-Expert/in (Stufe 2) bzw. Certified Management Expert (Advanced Level)“. Ferner bietet das HIMS zusätzlich das dreisemestrige „Hagener Abschlussstudium Management“ an. Das erfolgreiche Ablegen der Prüfungen im Rahmen dieses weiterbildenden Studienprogramms wird durch das HIMS-Zertifikat „Zertifizierte/r Management-Expert/in (Stufe 3) bzw. Certified Management Expert (Professional Level)“ dokumentiert. Nach erfolgreichem Abschluss des Fach­­studiums I wird das Institutszertifikat „Certified Management Expert (Fach) – Basic Level“unc nach erfolgreichem Abschluss des Fachstudiums II das Institutszertifikat „Certified Management Expert (Fach) – Professional Level“ vergeben.
  7. Über die Annahme des Antrages auf Anmeldung zum jeweiligen weiterbildenden Studienprogramm des „Hagener Management Studiums“ entscheidet das HIMS, über die Zulassung bzw. Einschreibung die FernUniver­sität in Hagen.
  8. Der verbindlichen Anmeldung zum jeweiligen weiterbildenden Studienprogramm sind die erforderlichen Unterlagen gemäß der zur Verfügung gestellten Checkliste beizufügen.
  9. Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist zur Gewährung eines reibungslosen Studienverlaufs unbedingt erforderlich. Mit der verbindlichen Anmeldung erfolgt eine Zustimmung zur Aufnahme in die studiengangsbezogene digitale Lehr-/Lern­um­ge­­bung „Moodle“.
  10. Durch die verbindliche Anmeldung erklärt sich die/der Studierende mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Studiengangs- und Prüfungsabwicklung einverstanden.
  11. Der Einwilligung in die Datenverarbeitung zu weiteren Zwecken kann die/der Studierende ohne Angabe von Gründen und zu jedem Zeitpunkt widersprechen.
  12. Nach positiver Prüfung des Zulassungsantrages durch die FernUniversität in Hagen erfolgt für alle Studienprogramme eine Immatrikulation als Weiterbildungsstudierende/r an der FernUniver­sität in Hagen. Die Weiterbildungsstudierenden erhalten nach erfolgter Immatrikulation von der FernUniversität in Hagen einen Studierendenausweis sowie persönliche Zugangsdaten für die Nutzung der digitalen Studieninfrastruktur.
  13. Fahrlässig oder vorsätzlich gemachte falsche Angaben zur Person können zur Exma­trikulation führen.
  14. Die Studierenden erwerben das Recht, Studienmaterialien für die Studienmodule des gewählten Studienprogramms im Rahmen des „Hagener Management Studiums“ zu erhalten. Diese dürfen anderenorts nicht zu Unterrichts- und/oder Beratungszwecken verwendet, nachgedruckt oder weitergegeben werden. Das Urheberrecht ist zu beachten.
  15. Von den Studierenden sind gemäß der für die einzelnen weiterbildenden Studienprogramme geltenden Prüfungsordnungen Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen. Zu den Studienleistungen zählen Seminare und schriftliche Einsendearbeiten, zu den Prüfungsleistungen schriftliche Modulklausuren, die fachspezifische Übung, die schriftliche Masterarbeit sowie die mündliche Verteidigung. Details regeln die Prüfungsordnungen zu den einzelnen Studienprogrammen. Die Seminare zu den Studienmodulen werden in der Regel von Universitätsprofessoren durchgeführt. Es besteht eine gegenseitige Vertretungsbefugnis. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. Krankheit) können Seminare auch von fachlich ausgewiesenen (promovierten oder habilitierten) Personen durchgeführt wer­den.
  16. Für alle studienbezogenen Vorgänge gilt die jeweilige von der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft der FernUniversität in Hagen verabschiedete Stu­dien-/Prüfungs­ordnung in ihrer jeweils letzten Fassung, beim „Hagener Basisstudium Management, „Hagener Abschlussstudium Management“ und beim „Hagener Fachstudium Management“ die Studien-/Prüfungsordnung des HIMS in ihrer jeweils letzten Fassung.
  17. Hinsichtlich des Inhalts und des organisatorischen Ablaufs des Studiums behält sich das HIMS begründete Änderungen vor. Die Studierenden werden hierüber rechtzeitig informiert.
  18. Das HIMS behält sich in begründeten Fällen vor, von einer angekündigten Maßnahme zurückzutreten. Bereits vereinnahmte Studien­entgelte werden dann zurück­erstattet. Weitere Ansprüche gegen das HIMS bestehen nicht. Die Studiendurchgänge des „Hagener Management Studiums“ werden nur bei Erreichen einer erforderlichen Mindestteilnehmerzahl durchgeführt.
  19. Für die Teilnahme an allen weiterbildenden Studienprogrammen des „Hagener Management Studiums“ werden vom HIMS Studienentgelte erhoben. Diese sind in den Anmeldeunterlagen einzeln aufgeführt: Beim stufenweisen Studium werden beim Über­gang in das nächsthöhere Studienangebot bereits entrichtete Studienentgelte angerechnet.
  20. Das Studienentgelt beinhaltet innerhalb der jeweils vorgesehenen Regelstudienzeit die erstmalige Inanspruchnahme folgender Leistungen, mit denen die jeweils belegten Studienprogramme bei planmäßigem Studium komplett absolviert werden können: Zulassung und Einschreibung, Zugang zum Online-Campus „Moodle“, Bibliothekszugang (auch digital), studienprogrammbezogene Studienmaterialien in digitaler Version, individuelle Studienbetreuung, sämtliche erstmaligen Korrektur- und Prüfungsentgelte am Standort Hagen, Teilnahme an den jeweils vorgesehenen studienprogrammbezogenen Seminaren (o. Verpflegung), Zeugnisausstellung und -versand. Es besteht seitens des HIMS keine Verpflegungsverpflichtung bei den Seminaren. Verpflegungsmöglichkeiten bestehen vor Ort zu regulären Öffnungszeiten.
  21. Das Studienentgelt wird mit der von den Studierenden unterschriebenen verbindlichen Anmeldung zu einem der weiterbildenden Studienprogramme des „Hagener Management Studiums“ in voller Höhe fällig. Es ist, wenn keine andere individuelle Vereinbarung getroffen wurde, spätestens zwei Wochen nach Rechnungsstellung auf das angegebene Konto des HIMS zu überweisen. Es besteht die Möglichkeit zur Ratenzahlung. Die Raten werden vom HIMS per SEPA-Basis-Lastschrift­mandat eingezogen. Die Ratenzahlung ist ausschließlich verteilt über die jeweilige Regelstudienzeit des belegten Studienprogramms möglich. Bei Studienunterbrechungen seitens der Studierenden läuft die vereinbarte Ratenzahlung weiter. Bearbeitungsentgelte und Zinsen werden bei Ratenzahlung nicht erhoben. Das den Anmeldeunterlagen beiliegende Formular zum SEPA-Basis-Lastschrifteinzug ist bei Inanspruchnahme der Ratenzahlung unbedingt vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit den Anmeldeunterlagen dem HIMS einzureichen. Andernfalls wird das Studienentgelt in einem Betrag gemäß obiger Erläuterung fällig. Können vereinbarte Lastschriften aufgrund von Sachverhalten, die durch die/den jeweilige/n Studierende/n zu vertreten sind, nicht ausgeführt werden, kann für jede nicht ausgeführte Lastschrift ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt gemäß der jeweils aktuellen Fassung der Entgelt­übersicht erhoben werden (s. Ziffer 27).
  22. Ein Rücktritt von der Anmeldung ist innerhalb von 14 Tagen nach erfolgter Anmeldebestätigung kostenlos möglich. Innerhalb der ersten vier Monate des ersten Semesters besteht eine monatliche Kündigungsmöglichkeit, wobei das Studienentgelt anteilig für die jeweils bis dahin in Anspruch genommene Studienzeit berechnet wird. Die Kündigung hat ausschließlich schriftlich über die Geschäftsstelle des HIMS zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist ist eine vorzeitige Beendigung des jeweiligen Studienprogramms nach jedem Semester möglich. Die vorzeitige Beendigung des Studiums bedarf der Schriftform und muss spätestens 6 Wochen vor Semesterende erfolgen. Sie ist ausschließlich über die Geschäftsstelle des HMS abzuwickeln. Es erfolgt eine semesterweise Abrechnung gemäß der jeweils aktuellen Fassung der Entgelt­übersicht (s. Ziffer 27).
  23. Sofern Prüfungen (Modulklausuren) an einem anderen Prüfungsort als Hagen auf ausdrück­lichen Wunsch der Studierenden durchgeführt werden, werden die hierdurch entstehenden Zusatzkosten den Studierenden, die diese Leistungen in Anspruch nehmen, separat in Rechnung gestellt. Die genaue Höhe des Entgelts für diese Sonderleistung ist der jeweils aktuellen Fassung der Entgelt­übersicht zu entnehmen (s. Ziffer 27).
  24. Eine Verlängerung der Studienzeit über die jeweils vorgesehene Regelstudienzeit ist möglich, wird aber für jedes über die Regelstudienzeit zzgl. eines kostenlosen Folgesemesters hinausgehende Semester mit einem Administrationsentgelt separat in Rechnung gestellt. Die genaue Höhe des Entgelts für diese Sonderleistung ist der jeweils aktuellen Fassung der Entgelt­übersicht zu entnehmen (s. Ziffer 27).
  25. Bei Verlust eines Studientextes kann über die HIMS-Geschäfts­stelle ein gedrucktes und gebundenes Ersatz­exemplar gegen Zahlung eines Entgelts gemäß der jeweils aktuellen Fassung der Entgeltübersicht erworben werden (s. Ziffer 27).
  26. Die Wiederholung von Studien- und Prüfungsleistungen ist gemäß der jeweils gel­ten­den Studien-/Prüfungsordnung möglich. Bei Inanspruchnahme von Wiederholungsleistungen werden diese gemäß aktueller Fassung der Entgeltübersicht in Rech­nung gestellt (s. Ziffer 27).
  27. Für die Inanspruchnahme von Wiederholungs- und Sonderleistungen, die über die im jeweiligen Studienentgelt enthaltenen Leistungen hinausgehen (s. Ziffer 20), werden zusätzliche Entgelte erhoben: https://www.fernuni-hagen-hims.de/wp-content/uploads/entgeltuebersicht_sose_2022.pdf
  28. Die in den Ziffern 19.–27. genannten Entgelte sind spätestens zwei Wochen nach Rechnungsstellung fällig.
  29. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird gewährleistet.
  30. Für zivilrechtliche Streitigkeiten wird, soweit gesetzlich zulässig, Hagen als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
  31. Es gilt das deutsche Recht.
  32. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsinhalte nicht berührt. Die ungültige Klausel wird durch diejenige gesetzliche Bestimmungen ersetzt, die der ungültigen Klausel am nächsten kommt.